STAND: JULI 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HM Fahrzeugtransport
Inhaber: Hassan Mahmoud
Nordstr. 4
59457 Werl
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen HM Fahrzeugtransport, Inhaber Hassan Mahmoud, und dem Auftraggeber über die Durchführung von Fahrzeugtransporten, Fahrzeugüberführungen sowie Abschlepp- und Transportleistungen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den Transport von Pkw und anderen Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen, die aufgrund von Panne, Defekt, Unfall oder sonstigen Umständen nicht fahrbereit sind.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Ein verbindlicher Vertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) oder durch die tatsächliche Übernahme des Fahrzeugs zustande.
Die Auftragsbestätigung enthält, soweit vereinbart, Angaben zu Fahrzeug, Abholort, Zielort, Leistung und Preis.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt Fahrzeugtransporte und Fahrzeugüberführungen innerhalb Deutschlands sowie nach individueller Vereinbarung auch über die Landesgrenzen hinaus.
Transportiert werden insbesondere:
- fahrbereite Fahrzeuge,
- nicht fahrbereite Fahrzeuge,
- Fahrzeuge mit technischen Defekten,
- Unfallfahrzeuge,
- Fahrzeuge zur Werkstatt, zu Händlern, Privatpersonen oder anderen vereinbarten Zielorten.
Die Durchführung erfolgt mit geeigneter Transportausrüstung. Nicht fahrbereite Fahrzeuge können je nach Situation mit geeigneten Hilfsmitteln, insbesondere Seilwinde, verladen und transportiert werden.
Nicht geschuldet sind Reparaturleistungen, Starthilfe, Reifenservice, Diagnosearbeiten oder sonstige technische Arbeiten am Fahrzeug, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Termine und Zeitfenster werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verbindliche Abhol- oder Lieferzeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurden.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports wichtigen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere:
- Fahrzeugdaten,
- Fahrzeugzustand,
- Vorschäden,
- besondere Fahrzeugwerte,
- Sonderausstattungen,
- technische Besonderheiten,
- fehlende Schlüssel oder Einschränkungen bei der Verladung.
Der Auftraggeber versichert, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder zur Beauftragung berechtigt zu sein.
Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind vor der Übergabe zu entfernen. Für persönliche Gegenstände im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug am vereinbarten Ort zugänglich ist und eine ordnungsgemäße Übernahme ermöglicht wird.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers kann gesondert berechnet werden.
Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Wartezeiten,
- erschwerte Verladung,
- nicht zugängliche Fahrzeuge,
- zusätzliche Anfahrten,
- nicht mitgeteilte Besonderheiten des Fahrzeugs.
§ 6 Stornierung, Leerfahrt und vergeblicher Aufwand
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin möglich.
Bei kurzfristiger Stornierung, Nichterreichbarkeit des Auftraggebers, fehlender Zugänglichkeit des Fahrzeugs oder wenn der Transport aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Kosten und Aufwendungen zu berechnen.
Dies umfasst insbesondere:
- Anfahrten,
- Leerfahrten,
- Wartezeiten,
- bereits entstandene Aufwendungen.
Die Berechnung erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Aufwand und den vereinbarten Preisen.
§ 7 Haftung, Versicherungsschutz und Schadensfälle
Der Auftragnehmer führt Transporte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Frachtführer durch.
Für die Durchführung der Transporte besteht eine Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführerhaftpflichtversicherung).
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) über den Frachtvertrag sowie den jeweils geltenden Transportbedingungen.
Die Verkehrshaftungsversicherung deckt im Rahmen des Versicherungsvertrages Schäden ab, für die eine gesetzliche Haftung des Auftragnehmers besteht. Der Versicherer prüft Schadensfälle, reguliert berechtigte Ansprüche und übernimmt gegebenenfalls die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Der Auftragnehmer haftet insbesondere für Schäden am transportierten Fahrzeug, die während der Obhut des Auftragnehmers entstehen und durch ein vom Auftragnehmer zu vertretendes Ereignis verursacht wurden.
Dies betrifft insbesondere:
- Schäden bei Übernahme, Verladung, Sicherung, Beförderung oder Ablieferung,
- Schäden durch fehlerhafte Ladungssicherung,
- Rangier- und Bewegungsschäden während der Durchführung des Transports,
- Schäden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung besteht nicht, soweit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften nicht haftet. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Ereignisse, die trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, wie höhere Gewalt oder unvermeidbare Naturereignisse.
Die Verkehrshaftungsversicherung stellt keine Fahrzeugvollversicherung dar. Schäden, für die keine gesetzliche Haftung des Auftragnehmers besteht, sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst.
Der Zustand des Fahrzeugs kann vor der Übernahme dokumentiert werden. Erkennbare Schäden sind bei Ablieferung unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere außergewöhnliche Wetterlagen, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können zu Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistung führen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch solche Ereignisse verursacht werden.
Bereits entstandene notwendige Aufwendungen können im angemessenen Umfang geltend gemacht werden.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Durchführung des Auftrags verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese AGB sind ein branchentypisches Muster und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor einer Veröffentlichung sollten sie durch eine fachkundige Person geprüft und auf die individuelle Situation des Auftragnehmers angepasst werden.
